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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen die Grundlage für sämtliche zwischen der avisec GmbH, (im Folgenden avisec), Römerstr. 90, 79618 Rheinfelden (Baden) und deren Kunden dar.
1.2. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Auf Verträge, die zwischen avisec und einem Verbraucher im Sinne des § 13 BGB geschlossen wurden, sind diese AGB nicht anwendbar.
1.3. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Diese sind unter http://www.baustellen-kamera.de in speicherbarer und ausdruckbarer Fassung kostenlos abrufbar.
1.4.Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der avisec gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen avisec und deren Kunden in der jeweils zum Vertragsschluss aktuellen Fassung.

2. Preise, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

2.1. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich Versandkosten, d.h. zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
2.2. Cloud- bzw. Mobilfunk-Services werden jährlich im Voraus in Rechnung gestellt. Services werden je angebrochenen Monat in Rechnung gestellt.
2.3. Rechnungen sind, gemäß der Rechnungsbedingung zur Zahlung fällig.
2.4. Die Rechnungen von avisec sind innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zu bezahlen.
2.5. Ein Recht zur Aufrechnung durch den Kunden besteht nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unbestritten sind.
2.6. avisec ist berechtigt, dem Kunden übergebene Teilleistungen und -lieferungen einzeln in Rechnung zu stellen.
2.7. Wenn die Kreditwürdigkeit des Käufers sich verschlechtert, behalten wir uns das Recht vor, selbst nach teilweisem Versand der Waren von dem Käufer die ausreichenden Garantien zwecks guter Durchführung der ergriffenen Verpflichtungen zu fordern. Falls der Käufer uns nicht zufrieden stellt, haben wir das Recht, die ganze Bestellung oder einen Teil davon rückgängig zu machen
2.8. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, behält sich die avisec das Recht vor, zukünftige Leistungen nur noch gegen Vorauskasse oder Nachnahme zu erbringen. avisec belastet nach Ablauf des Zahlungstermins 5% p.a. Verzugszins.
2.9. Falls eine Rechnung bei Verfall unbezahlt bleibt, behält sich die avisec das Recht vor, den Betrag um 5% zu erhöhen, mit einem Minimum von EUR 30.00.
2.10. Der Kunde kann avisec nicht die Einrede der Verrechnung wegen ungehöriger Erfüllung bzw. anderen angeblich bestehenden Gegenforderungen entgegenhalten.

3. Leistungen, Eigentums-, Urheberrechte, Eigentumsvorbehalt

3.1. Leistungen im Sinne der Angebote und Verträge von avisec sind Arbeitsergebnisse wie z. B. Auswertungen, Planungsunterlagen, Programmmaterial einschließlich dazu gehöriger Dokumentation, Berichte, die dem Kunden gemäß dem vereinbarten Leitungsumfang in schriftlicher, maschinenlesbarer und/oder anderer Darstellungsform übergeben werden.
3.2. avisec kann zur Erbringung von Leistungen auch Subunternehmer beauftragen.
3.3. avisec ist nicht verpflichtet, das vom Kunden überlassene Material daraufhin zu überprüfen, ob der Kunde gegenüber Dritten eine Frist einzuhalten hat
3.4. Der Kunde kann – soweit im Leistungsumfang vorgesehen – Materialien Dritter zur Bearbeitung oder andere Umgestaltungen an avisec übergeben. Der Kunde wird sicherstellen, dass die Nutzungsbedingungen für Materialien Dritter einer Bearbeitung sowie der Verwertung durch avisec nicht entgegenstehen. Der Kunde stellt avisec von jeglicher Haftung für Ansprüche Dritter frei, die aufgrund einer unberechtigten Übergabe zur Bearbeitung solcher Materialien entstehen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von avisec oder deren Erfüllungsgehilfen vorliegt.
3.5. Die Leistungsbeschreibung einzelner Softwareprodukte ergibt sich aus den Produktbeschreibungen.
3.6. Bei Lieferung von Waren bleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von avisec.
3.7. Sämtliche Eigentums- und Urheberrechte, an allen von avisec gemäß jeweiligem Vertrag zu Verfügung gestellten Materialien, verbleiben bei avisec. Der Kunde erhält das nicht ausschließliche Recht der einmaligen Nutzung. Der Kunde verpflichtet sich, solche Materialien über die einmalige Nutzung hinaus weder zu kopieren noch Dritten in irgendeiner Art und Weise zugänglich zu machen.

4. Lieferung, Versand, Gefahrübergang, Verzug

4.1. Teilleistungen und -lieferungen von avisec sind zulässig.
4.2. Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Dies gilt auch für An- und Rücktransport von Material, Unterlagen usw., die der Kunde zur Verfügung stellt und zwar auch dann, wenn avisec dabei mitgewirkt hat. Die Wahl der Versandart bleibt avisec überlassen.
4.3. Voraussetzung für die Einhaltung der Leistungs- und Lieferfristen durch avisec ist die rechtzeitige und vereinbarungsgemäße Erfüllung der dem Kunden obliegenden Mitwirkungsverpflichtungen, insbesondere gemäß § 6.
4.4. Bei Ereignissen wie z. B. höhere Gewalt, Arbeitskämpfen, Betriebsstörungen und anderen von avisec nicht verschuldeten Ereignissen, die auf die Leistung von avisec Einfluss haben, verlängern sich die Leistungsfristen angemessen. Vorstehende Ereignisse berechtigen avisec auch, teilweise oder ganz vom Vertrag zurückzutreten, ohne hierdurch schadenersatzpflichtig zu werden.
4.5. Mit Bereitstellung der Lieferung zum Versand und der Anzeige der Versandbereitschaft an den Kunden hat avisec seine Leistung vollständig erbracht. Das Verzugsrisiko und seine Folgen gehen in diesem Moment auf den Kunden über.
4.6. Mit Entgegennahme der Bestellung und Senden der Auftragsbestätigung, verpflichtet sich die avisec zur Erbringung und der Kunde zur Abnahme der Leistung. Im Falle der Annullation einer Bestellung verpflichtet sich der Kunde, unter Vorbehalt weiterer Ansprüche, avisec mit 25% des vereinbarten Preises für Umtriebe und entgangenen Gewinn zu entschädigen. Im Falle einer Nichtlieferung steht dem Kunden jedoch frühestens drei Monate nach dem vereinbarten Liefertermin ausschließlich das Rücktrittsrecht zu. Weitergehende Ansprüche werden wegbedungen.
4.7. Sonderlösungen und Spezialanfertigungen können nach Versand der Auftragsbestätigung von avisec nicht mehr geändert oder annulliert werden.

5. Garantieleistungen

5.1. Wenn nicht anders vereinbart, gilt auf allen avisec-Produkten und -Lösungen eine Garantie von 2 Jahren ab Rechnungsdatum, auf Batterien 6 Monate. Die Garantie gilt nur, sofern keine Eingriffe durch Dritte vorgenommen und die Ware bestimmungsgemäß verwendet wurde. Alle von uns gelieferten Geräte tragen die Original-Garantie zu den Bedingungen des jeweiligen Herstellers. Die gesetzliche Gewährleistung wird von diesem wahrgenommen und für avisec wegbedungen. Dies gilt besonders auch für Verbrauchsmaterial, Harddisks und Kamera-Schutzgläser für die je nach Hersteller eine kürzere Garantiezeit besteht.
5.2. Wird ein Datenträger (Bsp. Festplatte) oder ein kompletter Server zur Reparatur der avisec übergeben, so trägt der Kunde in jedem Falle die volle Verantwortung für eine ordentliche Sicherung der Daten vor der Übergabe der Sache. Die avisec kann für Datenverlust in keinem Falle haftbar gemacht werden. Achtung: Festplatten (einzeln oder in PCs) werden beim Reparatureingang generell formatiert.
5.3. Garantieleistungen werden nur erbracht, wenn:
a) der Artikel in der Original- oder gleichwertigen Verpackung transportiert wurde.
b) eine ordentliche Fehlerbeschreibung beiliegt.
5.4. Wenn keine anderen Garantiebestimmungen entgegenstehen, kann die avisec ihrer Verpflichtung nach Wahl wie folgt nachkommen:
a) durch Nachbesserung der gelieferten Ware
b) durch Ersatz der mangelhaften Ware
c) durch einen dem Minderwert entsprechenden Preisnachlass.
5.5. Wandlung und Minderung seitens des Käufers sind in jedem Fall ausgeschlossen. Klageanspruch und Einreden des Käufers verjähren mit dem Ablauf der Garantiefrist. Eine Unterbrechung der Verjährungsfrist im Garantiefall wird wegbedungen.

6. Mängel, Haftung

6.1. Bei Lieferung von fehlerhaften Daten ist avisec berechtigt, den Mangel zunächst durch Nacherfüllung gemäß § 635 BGB zu beheben. Ist die Nacherfüllung nicht erfolgreich, sind die gesetzlichen Regelungen anzuwenden. Für die Prüfung der Daten auf Fehlerhaftigkeit wird insbesondere auf die Mitwirkungspflicht des Kunden gemäß § 7 (4) verwiesen.
6.2. Für Verzögerungen auf dem Post- oder Transportweg haftet avisec nicht.
6.3. avisec haftet nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten oder Garantien betreffen oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz begründen.
6.4. Sofern avisec auch für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung der Höhe nach auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt.
6.5. Soweit die Haftung von avisec ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen der avisec.
6.6. avisec haftet nicht für die Funktionsfähigkeit von Datennetzen, Servern oder Datenleitungen bis zu ihrem Rechenzentrum.
6.7. Weitergehende Rechtsansprüche als die in der § 5 genannt gibt es nicht. Es wird jede weitergehende Haftpflicht wegbedungen, insbesondere besteht keine Haftung für direkte oder indirekte, mittelbare oder unmittelbare Schäden, die sich aus dem Gebrauch, durch Fehlleistung oder Leistungsausfall der von avisec gelieferten Waren ergeben.

7. Mitwirkungspflichten der Kunden

7.1. Alle Datenträger und aufgezeichneten Daten, die ein Kunde an avisec übergibt, müssen zur Verarbeitung auf den Datenverarbeitungssystemen von avisec geeignet sein. Sind sie dies nicht, so ist avisec berechtigt, teilweise oder ganz vom Vertrag zurückzutreten. avisec behält sich das Recht auf Änderung der eingesetzten Systeme, der Programme und des Durchführungsortes vor, wird den Kunden aber rechtzeitig über diese Änderungen informieren.
7.2. Der Kunde hat avisec, insbesondere mit den zu verarbeitenden Daten und notwendigen Informationen, rechtzeitig und vereinbarungsgemäß zu beliefern.
7.3. Zusätzliche Leistungen durch avisec, die auf Grund einer Pflichtverletzung des Kunden, fehlerhafter bzw. geänderter Eingabedaten oder Änderungswünsche des Kunden erforderlich werden, werden gesondert in Rechnung gestellt. Es gelten dabei die jeweils gültigen Konditionen der avisec.
7.4. Teilleistungen und -lieferungen durch avisec sind vom Kunden unverzüglich zu prüfen. Die Leistungen sind dabei insbesondere auf Lesbarkeit und Vollständigkeit anhand der Lieferbeschreibung zu prüfen. Das Prüfungsergebnis ist avisec unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Sind die Leistungen von avisec auftragsgemäß an einen Dritten zu bewirken, so hat der Kunde dafür zu sorgen, dass der Dritte die in Satz 1 bis 3 aufgeführten Prüfungen und Rückmeldung an avisec durchführt.

8. Datenschutz

8.1. Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter:
Verantwortlicher gemäß für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist die avisec GmbH, Römerstraße 90, 79618 Rheinfelden (Baden), Telefon +49 762375 800 0, E-Mail info@avisec.de. Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten unter
datenschutz@avisec.de.
8.2. Zwecke, Rechtsgrundlagen und Bereitstellung Ihrer Daten
8.2.1. Verträge
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Anbahnung und zum Abschluss von Verträgen über verschiedene Dienstleistungen im Bereich Marketing verarbeitet, zur Kommunikation mit Ihnen verwendet sowie zur Rechnungsstellung und Zahlungsabwicklung genutzt. Die Zulässigkeit der Verarbeitung richtet sich nach Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO (Durchführung eines Vertrags oder einer vorvertraglichen Maßnahme). Die Zulässigkeit der Verarbeitung richtet sich ferner nach Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO (berechtigtes Interesse). Unsere berechtigten Interessen liegen z.B. in der elektronischen und effizienteren Datenverarbeitung und der Optimierung der stattfindenden Arbeitsabläufe insgesamt oder der Kommunikation mit denen von Ihnen benannten Ansprechpartnern. Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist für den Abschluss eines Vertrags mit uns erforderlich. Die Nichtbereitstellung hat zur Folge, dass kein Vertrag zustande kommen und durchgeführt werden kann.
8.2.2. Betroffenenrechte
Ihnen stehen folgende Rechte zu: Sie haben ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) sowie auf Datenübertragung (Art. 20 DSGVO). Wir bemühen uns, Anfragen zügig zu bearbeiten. Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO verarbeitet werden, haben Sie ein Widerspruchsrecht, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben oder sich der Widerspruch gegen Direktwerbung richtet (Art. 21 DSGVO). Bei einem Widerspruch gegen Direktwerbung werden wir Ihnen keine werblichen Nachrichten mehr zukommen lassen.
8.2.3. Widerruflichkeit der Einwilligung
Eine etwa erteilte Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten kann jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung bis zum Widerruf bleibt unberührt.
8.2.4. Fragen oder Beschwerden
Sie haben das Recht, sich an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden (Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Königstraße 10a, 70173 Stuttgart).

9. Datenarchivierungsdienstleistungen

9.1. Der Archiv-Cloudservices wird ab Beendigung des Vertragsverhältnisses oder Datenübergabe gestoppt. Auf Wunsch des Kunden kann dieser vor der Beendigung, gegen eine Gebühr weiterbetrieben werden.
9.2. Nach Ablauf der maximalen Lebensdauer ist die avisec bevollmächtigt, die entsprechende Dienstleistung ohne Vorankündigung einzustellen.

10. Schriftform, Geltungsbereich, anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort, salvatorische Klausel

10.1. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen für jeden Vertrag der Schriftform.
10.2. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals schriftlich ausdrücklich vereinbart werden.
10.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.4. Gerichtsstand ist das für den Sitz der avisec örtlich zuständige Gericht.
10.5. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (teilweise) unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine rechtswirksame zu ersetzen, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien mit der ursprünglichen Regelung beabsichtigt hatten.

Stand Mai 2022

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