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Auftragsverarbeitung gemäß DSGVO

Einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) muss nach EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jede Stelle abschließen welche personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten lässt. Mit den Baustellenkamera-Dienstleistungen verarbeitet und speichert avisec unter Umständen personenbezogene Daten.

Aus diesem Grund bieten wir Ihnen die Möglichkeit, einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) mit avisec zu schließen. Mit dieser Vereinbarung können Sie auch Ihren Kunden die Sicherheit der Daten auf den Servern der avisec rechtlich bestätigen. Den Abschluss einer AVV bieten wir für folgender Dienstleistungen an:

  • Baustellenkamera Bildarchiv
  • Zeitraffer automatisiert
  • Privacy Protector
  • Kamera Veröffentlichung

So schließen Sie den Vertrag ab

Laden Sie den Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) und die Technischen und organisatorische Maßnahmen (ToM) von dieser Seite herunter.

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